Wann wird eine Abnehmkur von der Krankenkasse bezahlt?

Wer stark übergewichtig ist und die Gewichtsreduktion nicht alleine schafft, kann eine Abnehmkur mit professioneller Betreuung und Ernährungsberatung in Betracht ziehen. Doch solche Angebote sind nicht preiswert – und Krankenkassen vermeiden gern Kosten. So schaffen Sie es, die Abnehmkur von der Krankenkasse bezahlen zu lassen.

Private Krankenkassen: alles inklusive?!

Nur wenn im Vertrag (unter Leistungsumfang) Kuren abgedeckt sind, übernehmen private Krankenkassen die gesamten Kosten für eine Abnehmkur. Wichtig ist also, die Vertragsbedigungen vor Versicherungsabschluss eingehend zu prüfen. Sind Kuren nicht inklusive, kann ein Zusatztarif für Kurleistungen abgeschlossen werden. Grundsätzlich sind zwei Hinweise zu beachten: der Eintritt in die private Versicherung muss vor der Antragstellung auf eine Abnehmkur abgeschlossen sein, sonst wird nichts gezahlt. Und: viele Krankenkassen fügen dem Beitrag einen Risikozuschlag für übergewichtige Patienten zu.

Gesetzlich versichert: Antrag stellen

Für Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse bedeutet der Antrag auf eine Abnehmkur vor allem Bürokratie und einen langen Atem. Der behandelnde Arzt muss die Abnehmkur für die Krankenkasse begründen, dass heißt die medizinischen und pädagogischen Vorteile einer stationären Kur betonen. Nach dem Kurantrag durch den Arzt kann im Zweifelsfall noch eine Untersuchung durch einen Amtsarzt nötig sein. Bei Ablehnen des Antrags kann Widerspruch eingereicht werden. Viele Krankenkasse setzten eine stationäre Kur einem Krankenhausaufenthalt gleich, wodurch der Patient einen Eigenanteil pro Tag bezahlen muss – in diesem Fall hilft eine private Krankenzusatzversicherung zur Kostendeckung.

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